Was Sie schon immer über das Betreute Wohnen …
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen, die aufgrund psychischer Belastungen oder besonderer Lebenssituationen Unterstützung im Alltag benötigen. Voraussetzungen sind:
- eine fachärztliche Stellungnahme zu Ihrer Diagnostik
- die Bereitschaft zu eigenständigem Wohnen mit begleitender Betreuung
Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Weg zu mehr Selbstständigkeit, Stabilität und Lebensqualität zu unterstützen – immer orientiert an Ihren persönlichen Wünschen und Zielen.
Das Betreute Wohnen ist in zwei Wohnformen möglich:
-
in einer unserer „selbstverantworteten“ Wohngemeinschaft (WG)
-
in der eigenen Wohnung
Die Betreuung wird grundsätzlich individuell angepasst – unabhängig davon, ob Sie in einer WG leben oder über eigenen Wohnraum verfügen.
Unsere Wohngemeinschaften befinden sich in folgenden Düsseldorfer Stadtteilen:
- Düsseltal
- Pempelfort
- Golzheim
- Rath
Die WGs sind in bestehende Wohnquartiere integriert und gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Die Beratungsstelle für Psychotherapie e.V. befindet sich zentral gelegen auf der Berliner Allee 32, 40212 Düsseldorf. Hier finden Beratungsgespräche, Erstkontakte, die Perspektivgruppe und organisatorische Abstimmungen statt. Die Beratungsstelle ist kein Wohnstandort.
Die Betreuung umfasst unter anderem:
- Unterstützung im Alltag und bei der Tagesstruktur
- Psychosoziale Beratungsgespräche
- Begleitung bei Behördenangelegenheiten oder anderen institutionellen Terminen
- Unterstützung in akuten Krisen und Krisenprävention
- Förderung von Selbstwirksamkeit
- Aktivierung zur Teilhabe in allen Lebensbereichen
Art und Umfang richten sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf.
Im Ambulant Betreuten Wohnen leben die KlientInnen eigenständig in einer eigenen Wohnung oder WG. Es gibt keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung wie in stationären Einrichtungen. Stattdessen steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt. Grundlage ist ein „Betreuungsvertrag“, der zwischen der Beratungsstelle für Psychotherapie e.V. und Ihnen geschlossen wird.
Nein. Sie können entweder in Ihrer eigenen Wohnung leben oder in eine unserer selbstverantworteten Wohngemeinschaften ziehen. Die Unterstützung orientiert sich grundsätzlich an Ihrem persönlichen Bedarf.
Ja. Ein Wechsel zwischen eigener Wohnung und WG ist im Verlauf der Betreuung möglich, wenn sich Ihre Bedürfnisse verändern. Die WG soll temporär zur Stabilisierung dienen und eine Zwischenstation darstellen.
Der erste Schritt ist ein persönliches Informationsgespräch, indem wir uns gegenseitig kennenlernen. Eine Aufnahme erfolgt erst nach gegenseitigem Einverständnis im Rahmen eines Betreuungsvertrags.
Die Kosten (Betreuungskosten i.F. von Fachleistungsstunden) hängen vom individuellen Betreuungsbedarf ab. Für gewöhnlich erfolgt die Finanzierung über die überörtlichen Träger der Sozialhilfe, wie LVR und LWL. Wenn Sie die Einkommens- und Vermögensgrenzen des zuständigen Sozialhilfeträgers überschreiten, gelten Sie als SelbstzahlerIn. In der Beratung klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen.
Die Kosten für Miete und Lebensunterhalt werden von den LeistungsempfängerInnen selbst getragen, d.h. abhängig von der jeweiligen Situation, im Leistungsbezug von Jobcenter oder Sozialamt.
Nein. Wir sind ausschließlich im gesamten Raum Düsseldorf tätig.
Das richtet sich ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf. Die Termine werden individuell vereinbart und flexibel gestaltet.
Sie arbeiten mit festen Bezugspersonen zusammen, um Vertrauen und Kontinuität zu ermöglichen.
Wir entscheiden nichts für Sie. Sie gestalten Ihr Leben selbst – wir begleiten, unterstützen und beraten Sie dabei.
Wir unterstützen Sie dabei, Krisen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Strategien zu entwickeln. In akuten Situationen helfen wir Ihnen, passende Hilfen zu organisieren.
Auf Wunsch können Angehörige oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden.
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Persönliche Beratungsgespräche finden in unseren Räumlichkeiten auf der Berliner Allee statt.
Das BEI_NRW ist ein strukturiertes Verfahren, das die Landschaftsverbände als Kostenträger in NRW nutzen, um Ihren individuellen Teilhabebedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe zu ermitteln.
In der Praxis sieht das so aus: Wir erarbeiten in ausführlichen Gesprächen gemeinsam Ihre Ziele und legen Art und Umfang Ihrer Unterstützung fest, der LVR bewilligt.